Allgemeine Nutzungsbedingungen

1. Anwendungsbereich

Die folgenden Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung der Bodenrichtwertauskunft, die die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Bereich der Landeshauptstadt München auf Basis der vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der Landeshauptstadt München ermittelten Bodenrichtwerte im Internet zur Verfügung stellt.

2. Anmeldung und Registrierung

Für die Nutzung dieses Dienstes ist eine Anmeldung und Registrierung auf der Seite https://www.bodenrichtwerte-muenchen.de notwendig.

Die Registrierung erfolgt entweder für eine einzelne Abfrage oder alternativ als Dauerauskunft für die zum jeweiligen Stichtag bestellten Bodenrichtwerte (entspricht dem Bezug der gesamten Bodenrichtwertkarte). Bei der einzelnen Abfrage ist einmalig für ein einzelnes Flurstück oder eine einzelne Adresse der jeweilige Bodenrichtwert einsehbar. Bei einer Dauerauskunft können während der Gültigkeitsdauer jederzeit und für eine beliebige Anzahl von Flurstücken die Bodenrichtwerte eingesehen werden.

3. Gebühren

Die Bereitstellung und Nutzung der Daten ist kostenpflichtig.

Die Gebühr für die einmalige Bodenrichtwertauskunft beträgt 30,00 €.

Die Gebühr für eine Dauerauskunft zum jeweils aktuellen Stichtag (entspricht der gesamten Bodenrichtwertkarte) beträgt 1.000,00 €, jede weitere Nutzerlizenz 350,00 €.

Die Gebühr für eine Dauerauskunft für ältere Stichtage (entspricht der gesamten Bodenrichtwertkarte) beträgt 750,00 €, jede weitere Nutzerlizenz 250,00 €.

Die Gebühr für den aktuellen Immobilienmarktbericht beträgt 70,- €.
Die Gebühr für frühere Immobilienmarktberichte beträgt 30,- €.

4. Gebührenbescheid (Gebührenrechnung)

Die Gebührenrechnung und Leistung erfolgt durch die Fa. in medias res Gesellschaft für Informationstechnologie mbH, In den Weihermatten 66, 79108 Freiburg.

Bei der Einzelabfrage erhält der Nutzer nach der digitalen Übermittlung der Bodenrichtwertauskunft eine Gebührenrechnung per E-Mail.

Bei der Dauerauskunft wird nach der Anmeldung und Registrierung vor der Freischaltung ein Gebührenbescheid per E-Mail versendet. Nach Zahlungseingang wird der Zugang freigeschaltet und der Nutzer über die Freischaltung informiert.

Es gilt jeweils die Gebührenfestsetzung für den Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der Landeshauptstadt München in der oben dargestellten Fassung.

Rechnungen/Gebührenbescheide sind mit Zugang beim Antragsteller fällig und innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen, falls nicht eine andere Zahlungsfrist auf der Rechnung festgelegt ist.

5. Zugangsberechtigung

Bei einer Einzelauskunft kann nach erfolgter Anmeldung (Benutzername und Passwort) und Registrierung sofort der gewünschte Bodenrichtwert abgerufen werden.

Bei einer Dauerauskunft kann nicht sofort nach Anmeldung (Benutzername und Passwort) und Registrierung, sondern erst nach Zahlungseingang und Freischaltung die gesamte Bodenrichtwertkarte eingesehen werden.

Bei einer Dauerauskunft erhält der Nutzer nach Zahlungseingang durch Information über die Freischaltung seines Zuganges die Zugangsberechtigung. Die Zugangsberechtigung wird nur dem Nutzer persönlich erteilt.

Ein Nutzer (dann Hauptnutzer) kann innerhalb einer begrenzten Nutzergruppe (z.B. Unternehmen, Behörde, Bürogemeinschaft mit einheitlicher Adresse) weitere Nutzerlizenzen erwerben. Diese weiteren Nutzer müssen ebenfalls mit Benutzernamen und Passwort erfasst werden. Freischaltung und Abrechnung erfolgen analog dem Hauptnutzer.

Die Nutzung der Zugangsdaten (Kennung/Passwort) gilt nur für den Nutzer bzw. bei Erwerb weiterer Nutzerlizenzen für den Hauptnutzer und die entsprechende Anzahl weiterer Nutzer innerhalb einer Nutzergruppe. Der Nutzer verpflichtet sich, die Zugangsdaten Dritten ohne Zugangsberechtigung nicht zugänglich zu machen, nicht weiterzugeben und nicht mit Dritten ohne Zugangsberechtigung zu teilen.

Die Zugangsberechtigung gilt bis zum Erscheinen der nachfolgenden Bodenrichtwertkarte. Grundsätzlich ist der Zugriff auf die zum Zeitpunkt des Lizenzerwerbs aktuelle Bodenrichtwertkarte jedoch solange möglich, als das Zugriffssystem weiterbetrieben wird.

6. Bodenrichtwertabfrage

Die Abfrage nach dem Bodenrichtwert für ein Grundstück erfolgt über die Eingabe des Straßennamens und der Hausnummer oder über die Eingabe der Gemarkung und der Flurstücksnummer durch den Nutzer.

7. Gewährleistung, Haftung

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Bereich der Landeshauptstadt München stellt die Daten mit der zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben erforderlichen Sorgfalt bereit. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses und die Landeshauptstadt München übernehmen jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit und die Vollständigkeit der Daten sowie für die ständige Verfügbarkeit der Daten und Dienste. Zeitweilige kurzzeitige Unterbrechungen des Internetdienstes bzw. des Auskunftsverfahrens berechtigen weder zur Kürzung der Gebühren noch zu Schadenersatz.

Der Nutzer hat durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass Dritte keinen Zugriff auf die Daten und Dienste nehmen können. Bei Verstößen gegen diese Verpflichtung haftet der Nutzer für die dem Gutachterausschuss dadurch entgangenen Gebühren und Entgelte, es wird jedoch auf jeden Fall eine Mindestgebühr in Höhe von 750 € je Einzelfall fällig.

Bei Zuwiderhandlung bleibt eine strafrechtliche Verfolgung vorbehalten.

8. Technische Voraussetzungen

Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass bei ihm die technischen Voraussetzungen für den Zugang zur Bodenrichtwertkarte – online gegeben sind, insbesondere hinsichtlich der eingesetzten Hardware und Betriebssystemsoftware, die Verbindung zum Internet und die aktuelle Browsersoftware.

9. Urheberrecht

Die Bodenrichtwertkarten, deren Kartengrundlagen und die zugrundeliegenden Daten sind urheberrechtlich geschützt. Die Weiterverbreitung und Veröffentlichung der Bodenrichtwerte, der Kartengrundlage und der zugrundeliegenden Daten – insbesondere die unmittelbare und mittelbare Vermarktung - ist untersagt. Ausgenommen hiervon ist die Darstellung einzelner Richtwerte im Zusammenhang mit konkreten Objekten in (Wert)Gutachten, Exposés und vergleichbaren Schriftstücken.

10. Datenschutzhinweis

Die Kontaktinformationen des Nutzers sowie Informationen über Zugriffe auf Daten und Dienste werden von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Bereich der Landeshauptstadt München in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen erhoben, bearbeitet und genutzt.

Die persönlichen Angaben sind für die Erstellung der Gebührenbescheide und die Erteilung der Zugangsberechtigung erforderlich. Die übermittelten Daten werden nur für diesen Zweck genutzt. Der Nutzer wird hiermit belehrt, dass seine Daten im Rahmen dieser Nutzung für Zwecke der Auftragsabwicklung an Dritte (derzeit die Fa. in medias res Gesellschaft für Informationstechnologie mbH, In den Weihermatten 66, 79108 Freiburg) weitergeleitet werden. Sofern eine Speicherung nicht mehr erforderlich ist, werden die Daten gelöscht.

11. Widerrufsbelehrung

Widerruf

Der Nutzer hat, sofern der Nutzer Verbraucher im Sinne des § 312 BGB ist, das Recht, diesen Vertrag bzw. diesen Antrag auf Mitteilung eines Bodenrichtwerts, auf Dauerauskunft oder Download eines Jahresberichtes innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag, an dem der Nutzer oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Ware (oder die letzte Ware, Teilsendung oder Stück im Falle eines Vertrags über mehrere Waren einer einheitlichen Bestellung oder die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken) in Besitz genommen hat oder ab dem Tag des Vertragsschlusses, im Falle von digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden (z.B. CDs oder DVDs), ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Nutzer die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Bereich der Landeshauptstadt München (Marsstr. 22, 80335 München, Tel.: (089) 233-82368, Fax: (089) 233-82440, E-Mail: gutachterausschuss@muenchen.de) über den Entschluss, das Widerrufsrecht auszuüben, informieren. Dies ist möglich z.B. per Brief, Telefax oder E-Mail. Der Nutzer kann auch das nachfolgende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, wenn der Nutzer die Mitteilung über den Widerruf vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.


Widerrufsformular

• An
Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der Landeshauptstadt München
Geschäftsstelle
Marsstr. 22
80335 München
Fax: (089) 233-82440
E-Mail: gutachterausschuss@muenchen.de
• Hiermit widerrufe(n) ich/wir ( * ) den von mir/uns ( * ) abgeschlossenen Vertrag über den Erwerb
( ) Einzelauskunft Bodenrichtwert
( ) Dauerauskunft
( ) Jahresbericht.
• Bestellt am:
• Name des/der Verbraucher(s):
• Anschrift des/der Verbraucher(s):

• Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
• Datum:

__________
( * ) Unzutreffendes streichen.

Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten (auch) dann, wenn die Landeshauptstadt München als Unternehmer (hier die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses) mit der Ausführung des Vertrags d.h. der Bereitstellung der Bodenrichtwerte begonnen hat oder Download des Jahresberichtes, nachdem der Nutzer (Verbraucher) dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht mit Beginn der Vertragsausführung/Bereitstellung verliert.